Informationen für Zeugen

Wenn Sie unsere Seite besuchen, sind Sie vermutlich von uns angeschrieben und über eine anstehende Gutachtenerstellung informiert worden. An dieser Stelle wollen wir Ihnen einige Informationen zum Ablauf der Begutachtung mitteilen.

 

Aussagepsychologie - was ist das überhaupt?

Aussagepsychologische Gutachten sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil von Gerichtsverfahren. Üblicherweise werden solche Gutachten eingeholt, wenn eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vorliegt, wenn also einerseits ein bestimmter Tatvorwurf erhoben, dieser andererseits aber ganz oder teilweise bestritten wird. Anhand unseres psychologischen Fachwissens geben wir gegenüber den Juristen eine Einschätzung zur sogenannten Glaubhaftigkeit der betreffenden Zeugenaussage ab.

 

Wieso wird ausgerechnet in "meinem" Fall so ein Gutachten gemacht?

Wenn Gericht oder Staatsanwaltschaft ein Gutachten bei uns in Auftrag geben, bedeutet das nicht, dass man Ihnen oder Ihrem Kind persönlich misstraut. Es geht vielmehr darum, dass die Juristen ihre Entscheidungen in dem Verfahren absichern wollen, insbesondere dann, wenn Aussage gegen Aussage steht.

 

Was kommt bei dem Gutachten auf mich oder mein Kind zu?

Wir nehmen uns für die Begutachtung an zwei Terminen jeweils ca. 3 Stunden Zeit. Der erste Termin dient hauptsächlich dem gegenseitigen Kennenlernen, hier werden allgemeine Dinge besprochen, bei Kindern oft in spielerischer Form. Je nach dem werden auch Fragebögen oder kurze Tests bearbeitet.

Im weiteren Verlauf muss aber auch das in Frage stehende Delikt thematisiert werden. Wir legen dabei großen Wert auf eine vertrauensvolle, von Achtsamkeit geprägte Gesprächsatmosphäre, so dass Sie oder Ihr Kind sich sicher fühlen und sich öffnen können. Dabei greifen wir auf unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit belastenden Gesprächsinhalten zurück. Fragen von Ihrer Seite klären wir gerne auch vorab in einem Telefongespräch.

 

Muss ich an der Begutachtung unbedingt teilnehmen?

Ähnlich wie bei einer ärztlichen Untersuchung können Sie über die Teilnahme an einer Begutachtung selbst entscheiden. Falls der Beschuldigte ein naher Angehöriger ist, haben Sie oder Ihr Kind auch im Rahmen des Gutachtens ein Zeugnisverweigerungsrecht, von dem Sie jederzeit Gebrauch machen können. Aber auch sonst ist Ihnen die Mitwirkung freigestellt. 

 

Muss ich vor Gericht nochmals aussagen, wenn ich das Gutachten mache?

Die Angaben, die im Rahmen der Begutachtung gemacht werden, können eine Aussage vor Gericht nicht ersetzen. Obwohl unsere Gespräche auf Tonband aufgezeichnet werden, müssen die Personen, die an einer Verhandlung beteiligt sind, noch die Möglichkeit haben, Fragen an Sie oder Ihr Kind stellen zu können. Insofern hat das Gutachten keinerlei Einfluss darauf, ob in einer eventuellen Hauptverhandlung nochmals eine Aussage erforderlich sein wird. 

 

Ich habe falsch ausgesagt - was tun?

Menschen können aus verschiedensten Gründen in Situationen geraten, in denen sie falsche Angaben machen oder einen anderen falsch beschuldigen.  Unserer Erfahrung nach steckt auch hinter Falschaussagen eine persönliche Problematik, die sich oft erst bei genauerem Hinsehen erschließt. Falls Sie sich in einer solchen Situation befinden, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, dies im Rahmen unserer Gesprächstermine anzusprechen. Wir unterstützen Sie, so dass eine Lösung für Sie und den Beschuldigten gefunden werden kann.