Informationen für Auftraggeber

In unserer Praxis werden primär aussagepsychologische Gutachten in Strafverfahren nach den Standards der einschlägigen BGH-Urteile erstellt. Darüber hinaus werden die jeweils aktuellen Forschungsergebnisse in die Begutachtung einbezogen. Um den hohen Qualitätsstandard unserer Gutachten zu sichern, nehmen wir regelmäßig an Fortbildungen teil und sorgen für qualifizierte Inter- und Supervision.

Seit August 2011 ist der Hauptstandort München. Es werden Aufträge von Justizbehörden aus Bayern und dem sonstigen Bundesgebiet übernommen.

Vor der Vergabe von Begutachtungsaufträgen empfiehlt es sich, vorab die Vorgehensweise und die ungefähre Bearbeitungsdauer telefonisch abzuklären. Bei Bedarf nehmen wir im laufenden Ermittlungsverfahren auch an ermittlungsrichterlichen oder polizeilichen Zeugenvernehmungen teil.

Nach Auftragseingang sichten wir die Verfahrensakten und regen unter Umständen weitere Ermittlungen (Zeugenvernehmungen, Beziehung von Unterlagen) an. Wenn die für die Begutachtung erforderlichen Ermittlungsergebnisse vorliegen, ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-5 Monaten bis zur Fertigstellung des Gutachtens zu rechnen. Insbesondere bei Haftsachen bemühen wir uns um beschleunigte Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Fristen. Dennoch kann es insbesondere bei hoher Auslastung durch Verhandlungstermine zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Wir nehmen zunächst schriftlich zu den Zeugen oder deren Betreuungspersonen Kontakt auf. Die Begutachtung erfolgt in unseren Praxisräumen, oder aber in Wohnortnähe der Zeugen, üblicherweise an einem Termin von ca. 3-4 Stunden Dauer. Im Rahmen des Termins werden die erforderlichen Daten erhoben, primär in Form von Anamnese- und Explorationsgerpächen, aber auch in Form standardisierter Tests. Es wird fallspezifisch entschieden, welche diagnostischen Verfahren jeweils sinnvoll erscheinen.

Nach Abschluss der Datenerhebung und - auswertung teilen wir bei Bedarf gerne eine Vorabeinschätzung mit. Selbstverständlich stehen wir auch während der Bearbeitungszeit für Rückfragen zur Verfügung.

Begutachtungsaufträge in Familiensachen (Aussagepsychologische Begutachtung / Abklärung von Missbrauchsverdacht, Familienpsychologische Fragestellungen zur Erziehungsfähigkeit, Sorge- und Umgangsrechtsregelungen) werden grundsätzlich ebenfalls übernommen, bedürfen aber vorheriger Absprache. Die Arbeitsabläufe bei Gutachten im Familienverfahren unterscheiden sich von denen im Strafverfahren. Insbesondere sind im Familienverfahren deutlich mehr Begutachtungstermine erforderlich, die aber möglichst zügig stattfinden sollten. Insofern ist auch hier eine vorherige Abklärung der zeitlichen Kapazitäten sinnvoll.

Darüber hinaus werden aussagepsychologische Gutachen im Auftrag der Sozialgerichte im Rahmen von Opferentschädigungsverfahren übernommen.